Rettungsgasse

Lassen Sie uns Leben retten – Bitte bilden Sie eine Rettungsgasse

Bitte bilden Sie bei beginnender Staubildung, Schrittgeschwindigkeit und stillstehendem Verkehr immer eine Rettungsgasse und seien Sie anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild. Der nachfolgende Verkehr wird durch Ihr richtiges Verhalten zum Mitmachen motiviert – erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter!

Feuerwehren, Rettungskräfte, die Polizei und andere Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz auf der Autobahn stark behindert werden. “Wertvolle Zeit, die für die Versorgung der Verletzten und die Räumung der Unfallstelle verloren geht”, sagt Alfons Weinzierl, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Bayern. Als aktiver Feuerwehrdienstleistender hat er auch schon erlebt, dass eine Rettungsgasse nach der Durchfahrt der ersten Rettungskräfte sofort wieder geschlossen wird. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zählt jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann!

Gesetzlich ist dieses Verhalten in der StVO § 11 Abs. 2 geregelt.

Wie verhalten Sie sich richtig?

  • Die Rettungsgasse ist auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen bei beginnender Staubildung, Schrittgeschwindigkeit und stillstehendem Verkehr zu bilden.
  • Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
  • Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden. (siehe Film unten)
  • Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mitbenutzt werden.
  • Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch rangieren zu können.
  • Schalten Sie den Verkehrsfunk etc. ein und beachten Sie die Durchsagen und Hinweise!
  • Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Hilfsfahrzeuge gleichzeitig durchfahren.
  • Die Durchfahrt in der Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten“ ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern, ADAC

Menü
Send this to a friend